Verkaufs- und Lieferbedingungen

der MTS Sensor Technologie GmbH & Co KG
Stand Mai 2009

Die folgenden Bedingungen Ziffer 1 – 14 gelten für Handelsgeschäfte mit allen Bestellern, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind und ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Für Besteller mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt nur Ziffer 15.

1. Allgemein

Lieferung, Leistung und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Bedingungen wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde für den Widerspruch eine bestimmte Form vorgeschrieben hat. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Vertragsschluss, Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen im Rahmen des zumutbaren bleiben vorbehalten, ebenso die Anpassung unserer Produkte an eine spätere Normung.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen /Vertragsangebot).Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen seit dem Tag seines Eingangs bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich in Schrift- oder Textform erfolgen oder durch Übersendung der bestellten Ware erfolgen.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter der dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, in dem die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist. Insbesondere bei Abschluss eines ordnungsgemäßen, kongruenten Deckungsgeschäfts ist eine Nichtbelieferung von uns nicht zu vertreten.
4. Im elektronischen Rechtsverkehr stellt die Zugangsbestätigung der Bestellung noch nicht die verbindliche Annahmeerklärung des Vertragsangebotes dar, es sei denn die Annahme wird in der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt.
5. Sofern eine Bestellung auf elektronischem Wege erfolgt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Im Übrigen werden die Informationspflichten des § 312 e Absatz I Nr. 1-3 BGB (Zurverfügungstellung technischer Hilfsmittel zur Beseitigung von Eingabefehlern, Zurverfügungstellung von Informationen nach der Informationspflichten VO, unverzügliche Zugangsbestätigung) ausgeschlossen.

3. Preisstellung

Preise verstehen sich in EURO ab Werk ausschließlich Verpackung und Transport sowie ausschließlich Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind stets die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bestätigte Preise eines Auftrages sind für Nachbestellungen gleichartiger Teile auf keinen Fall verbindlich.

4. Lieferzeit

1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Tage, an dem deren ausdrückliche Vereinbarung zustande kommt. Sollten dabei noch Einzelheiten der Ausführung offen bleiben, die nach Ansicht auch nur einer der Parteien regelungsbedürftig sind, so beginnen Lieferfristen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
2. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördlich Anordnung usw.) auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten.
4. Wenn die Behinderung länger als 2 Kalendermonate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei oder tritt der Kunde vom nichterfüllten Teil des Vertrags zurück, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
5. Auf die in Ziff. 3 und 4 genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunde unverzüglich vom Eintritt dieser Ereignisse benachrichtigen.

5. Lieferverträge auf Abruf

1. Bei Verträgen mit fortlaufender Lieferung sind uns Abrufmengen und Liefertermine hierfür bereits bei der Bestellung mitzuteilen. Wir sind berechtigt, die Gesamtmenge des Auftrages entsprechend unserer Produktionsplanung zu einem beliebigen Zeitpunkt des Lieferzeitraumes zu fertigen, es sei denn es sind ausdrücklich entgegenstehende Abreden getroffen worden. Ist die Gesamtmenge gefertigt, so sind nachträgliche Änderungen der bestellten Ware nicht möglich.
2. Der Kunde hat die Vertragspflicht, die Bestellmenge während der Vertragslaufzeit einzuteilen und abzunehmen. Ist die Bestellmenge im Abrufzeitraum nicht abgenommen worden, so sind wir unbeschadet unserer weitergehenden gesetzlichen Rechte berechtigt, Abnahme und Zahlung der gesamten Restmenge zu verlangen. Der Kunde ist mit Ablauf der Vertragslaufzeit mit der Abnahme des nicht eingeteilten und abgerufenen Teils der Bestellmenge in Verzug.
3. Ist ein Abrufzeitraum nicht festgelegt, so sind wir in dem Falle, in dem der Kunde in einem für den Abruf üblichen Zeitraum keinen Abruf vorgenommen hat, berechtigt, eine Frist für den weiteren Abruf zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf wir unbeschadet unserer weitergehenden gesetzlichen Rechte Abnahme und Zahlung der gesamten Restbestellmenge zu verlangen.

6. Schutzrechte, Urheberrecht

1. Der Kunde hat die Vertragspflicht dafür einzustehen, dass Waren, die wir nach seinen Angaben herstellen, Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Werden wir wegen der Herstellung oder Lieferung solcher Artikel von dritter Seite mit der Behauptung einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, so hat uns der Kunde von allen Ansprüchen freizustellen. Abwehrprozesse werden wir in solchen Fällen nur führen, wenn der Kunde uns unter verbindlicher Kostenübernahmeerklärung hierzu auffordert. Wir sind berechtigt, in diesem Falle Sicherheit wegen der Prozesskosten zu verlangen.
2. Der Kunde hat die Vertragspflicht, ihm überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und Herstellung von Sensoren für die Wegstreckenmessung ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Ihm ist untersagt, sie ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich oder zum Gegenstand von Veröffentlichungen zu machen.

7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen mit 2 % Skonto oder binnen 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Kunde hat die Vertragspflicht, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle der Zahlung durch Papiere, deren Hereinnahme wir uns im Einzelfalle vorbehalten, gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn das Papier eingelöst wird.
3. Der Kunde hat eine Geldschuld während des Verzuges mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.
4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und zwar auch dann, wenn wir Schecks oder Wechsel hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung auch wenn Mängel oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstreitig sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.

8. Versand- und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunde über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder unsere Lager zwecks Versendung verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunde über. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Bei Transportschaden ist sofort nach Erhalt der Sendung eine rechtsverbindliche Bruchbescheinigung durch den Spediteur bzw. die Bundesbahn auszustellen.

9. Gewährleistung, Schadensersatz, Beschaffenheitsangaben

1. Wir übernehmen für die von uns gelieferte Ware die Gewährleistung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen, die abschließend die Gewährleistungsregeln enthalten und welche keine Garantie im Rechtssinne darstellen. Bei Handelsware bleiben eventuelle Herstellergarantien von diesen Bestimmungen unberührt.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern nicht das gelieferte Produkt entsprechend seiner üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Sie beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere technischen Merkblätter oder Einbauhinweise nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn nicht der Kunde nachweist, dass der gerügte Mangel nicht auf diesen Umständen beruht.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen und dabei den Mangel genau zu bezeichnen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen und dabei genau zu bezeichnen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt seiner Feststellung und die Rechtzeitigkeit seiner Rüge.
4. Im Falle berechtigter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl Nacherfüllung leisten durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung des Kunden fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit der Leistung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz ist der Höhe nach beschränkt auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragswidrigkeit von uns arglistig verursacht wurde.
7. Als Beschaffenheitsangabe der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsbeschreibung der Ware dar.
8. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist, sofern wir aufgrund entsprechender Vorgaben des Kunden arbeiten, auch die Haftung für die Eignung des Produktes im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck der Ware, deren sachgemäße Konstruktion ,die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Bauartvorschriften sowie die Eignung des Werkstoffes.
9. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

10. Haftungsbeschränkungen

1. Bei leichtfahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
2. Bei sonstigen leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
3. Die Vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder im Falle uns zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung der Ware. Das gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder im Falle uns zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

11. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Kunde aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, soweit Wartungs- oder Inspektionsarbeiten durchzuführen sind, hat der Kunde diese auf seine Kosten regelmäßig durchzuführen.
2. Der Kunde hat die Vertragspflicht, uns jeden Zugriff Dritter auf die Ware, z.B. im Wege der Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder den Untergang der Ware unverzüglich mitzuteilen. Das gleiche gilt für einen Besitzwechsel an der Ware.
3. Der Kunde ist berechtigt, von uns gelieferte Gegenstände im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Falle wird die durch die Weiterveräußerung entstehende Forderung des Kunden mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung bereits hiermit an. Werden von uns gelieferte Waren mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erfolgt dies stets in unserem Namen und Auftrag. Wir erwerben Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Das gleiche gilt im Falle der Vermischung.
4. Im Falle der Zahlung durch Scheck mit Hereinnahme eines Refinanzierungswechsels erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht bereits mit der Einlösung des Schecks sondern erst mit der Einlösung des letzten Refinanzierungspapieres.
5. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Verletzung der Pflichten nach o.a. Absatz 1 und 2 berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte wegen dieser Pflichtverletzung des Kunden.

12. Fertigungsmittel, Werkzeuge

1. Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen, Fertigungseinrichtungen)sind alle Gegenstände, die zur Herstellung bestellter zeichnungs- oder mustergebundener Teile (aufgrund besonderer Vorgaben) gefertigt werden, und deren Zweckbestimmung darin liegt, dem Produktionsprozess der bestellten Teile zu dienen. Die Kosten ihrer Herstellung werden grundsätzlich vom Produktpreis getrennt mit der Erstmustervorlage in Rech-nung gestellt.
2. Die Kosten für die Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Wagnis der Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel werden von uns getragen. Für die Herstellung infolge Verschleißes notwendig gewordener Ersatzfertigungsmittel
gilt Ziff. 12.1.
3. Wir bewahren die Fertigungsmittel grundsätzlich zwei Jahre lang nach der letzten Lieferung an unseren Vertragspartner unentgeltlich auf. Nach Ablauf dieser Zeit geben wir unserem Vertragspartner die Gelegenheit, sich innerhalb von 6 Wochen zur weiteren Aufbewahrung zu äußern. Die Aufbewahrungsfrist endet, wenn innerhalb der 6 Wochen keine Äußerung erfolgt bzw. keine neuerliche Bestellung aufgegeben ist. Wird innerhalb dieser Zeit eine neue Bestellung aufgegeben, so wird erneut nach dieser Klausel verfahren.
4. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an den von uns hergestellten Fertigungsmitteln, auch wenn er die Kosten ganz oder teilweise trägt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Werkzeuge abzuziehen, wenn wiederholt trotz Abmahnung minderwertige Qualität geliefert wurde oder wenn wir nach angemessener Fristsetzung lieferunfähig sind.
5. Der Kunde ist ebenso wie wir verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung wechselseitig bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Zeichnungen, Modelle, Schablonen Muster und ähnliche Gegenstände dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmung zulässig.

13. Datenschutz

Die Abwicklung der Geschäftsbeziehung wird durch eine Datenverarbeitungsanlage unterstützt. Demgemäss werden die Daten des Kunden ( Anschrift, Lieferprodukte, Liefermengen, Preise, Zahlungen, Stornierungen, usw. ) in einer automatisierten Datei erfasst und bis zum Ende der Geschäftsbeziehung gespeichert. Von dieser Speicherung erhält der Besteller hiermit Kenntnis. Rechtsgrundlage: §§ 28,33 BDSG

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss der Konvention der Vereinten Nationen über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (Wiener UN-Kaufrecht, CSIG).
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist das für Lüdenscheid zuständige Gericht. Ausländer können wir nach unserer Wahl unbeschadet der Rechtswahl auch an deren allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

15. Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Auf Geschäfte mit Kunden, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, findet das UN-Übereineinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) Anwendung, soweit es nicht durch die nachstehenden Klauseln geändert oder ergänzt wird. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nicht.

15.1. Unsere Angebote sind verbindlich, falls nicht ausdrücklich als freibleibend bezeichnet.
15.2. Die Lieferung erfolgt EXW gemäß Incoterms 1990.
15.3. Das Eigentum an der Vertragsware geht erst nach deren vollständiger Zahlung auf den Kunde über.
15.4. Zahlung sind, soweit nicht abweichend vereinbart, in EURO zu leisten. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, so hat er ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank, zu leisten.
15.5. Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen. Die Rüge der Vertragswidrigkeit der Ware ist unverzüglich zu erheben. In jedem Falle gilt für die Rüge der Vertragswidrigkeit auch bei versteckten Mängeln eine Ausschlussfrist von 12 Monaten ab Empfang der Ware.
15.6. Alle Ansprüche des Kunden wegen Vertragswidrigkeit der Ware verjähren in 12 Monaten, beginnend mit dem Tag der fristgerechten Rüge gem. Ziffer 15.5.
15.7. Ist die Ware nicht vertragsgemäß, so haben wir abweichend von Art. 46 der Konvention das Recht, anstelle der Nachbesserung Ersatz zu liefern. In diesem Falle hat uns der Kunde die vertragswidrige Ware auf unsere Kosten zur Verfügung zu stellen.
15.8. Schadensersatz wegen Vertragswidrigkeit der Ware haben wir nur zu leisten, wenn uns hinsichtlich dieser Vertragswidrigkeit ein Verschulden trifft. Der Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach beschränkt auf EURO 25.0000.
15.9. Die Unwirksamkeit einzelner dieser Klauseln berührt nicht die Rechtswirksamkeit des
Vertrages im übrigen.
15.10. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunde auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.